Finanzielle Unterstützung von sechs in Israel als Terrororganisationen eingestuften palästinensischen Nichtregierungsorganisationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Leistet die Bundesregierung sowohl selbst als auch im Rahmen der EU weiter Zahlungen an die sechs im vergangenen Oktober vom israelischen Verteidigungsministerium auf Grundlage der 2016 in Kraft gesetzten "Anti-Terror-Gesetzgebung" als Terrororganisationen eingestuften palästinensischen Nichtregierungsorganisationen (www.dw.com/de/kritik-an-israelischen-ngo-verboten/a-59631896; bitte aufschlüsseln, welche der sechs betroffenen NGOs aus Deutschland bzw. der EU aktuell Fördergelder erhalten und welche Fördergelder erhalten haben), und plant die Bundesregierung – unter welchen Bedingungen oder anstehenden Prüfungen –, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die sechs betroffenen Nichtregierungsorganisationen auszustellen, um auch zukünftige Projekte zu genehmigen, oder wird diese Entscheidung der in der Pressekonferenz von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und dem israelischen Außenminister Yair Lapid angekündigten gemeinsamen deutsch-israelischen Arbeitsgruppe obliegen (www.haaretz.com/misc/article-print-page/.premium.HIGHLIGHT-germany-working-with-israel-to-fund-projects-run-by-terrorist-palestinian-ngos-1.10605551)?