Finanzielle Unterstützung des "Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V." durch das BMELV und Bedingungen der Übertragung der Nutzungsrechte für das Logo "Ohne Gentechnik"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) den am 23. März 2010 offiziell gegründeten „Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V.“ bisher finanziell unterstützt, und welche weiteren Zuschüsse oder Förderungen des Bundes sind vorgesehen?<br /> <br /> Wann und zu welchen Bedingungen hat das BMELV dem Verband die Nutzungsrechte für das Logo „Ohne Gentechnik“, wie von der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, am 23. März 2010 öffentlich angekündigt, übertragen?<br /> <br /> Wie belegt die Bundesregierung, dass kein Interessenskonflikt und keine unzulässige Mittelvergabe des Bundes bzw. Bevorteilung eines Unternehmens vorliegen, da bei dem eingetragenen Verein und dem Unternehmen „grüneköpfe, Strategieberatung Reuter, Rehn & Kollegen GbR“ die Person der Geschäftsführung und die Postanschrift identisch sind?<br /> <br /> Durch welche Maßnahmen stellt das BMELV die gemeinnützige Arbeit des Verbandes sowie die Qualität und Zuverlässigkeit bei Vergabe und Verwaltung des Labels „Ohne Gentechnik“ insbesondere dahingehend sicher, dass der Verband gar nicht selbst prüft, ob die für die Ausweisung vorgesehenen Lebensmittel im Sinne der Vorgaben tatsächlich frei von gentechnischen Veränderungen sind?