Finanzielle Ressourcen und Befugnisse des Antiziganismus-Beauftragten der Bundesregierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen finanziellen Ressourcen und Befugnissen wird die Bundesregierung den Antiziganismus-Beauftragten bzw. dessen Arbeitsstab ausstatten (vgl. www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/bundesregierung-beruft-erstmals-antiziganismus-beauftragten-193920), und aus welchen Gründen wurde die Stelle des Antiziganismus-Beauftragten trotz der im Bundesministerium des Innern und für Heimat angesiedelten Nationalen Kontaktstelle zur Umsetzung der EURoma Strategie 2030 sowie des Beratenden Ausschusses für Fragen der deutschen Sinti und Roma dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zugeordnet, ohne in dieser Frage zuvor den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zu konsultieren (vgl. https://zentralrat.sintiundroma.de/zentralrat-deutscher-sinti-und-roma-begruesst-die-benennung-des-beauftragten-der-bundesregierung-gegen-antiziganismus-und-fuer-das-leben-der-sinti-und-roma-in-deutschland/)?