Finanzielle Mittel und Vernetzung der Familienbetreuungstellen der Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung für ausreichend, dass die Familienbetreuungsstellen (FBSt) der Bundeswehr für ihre Arbeit mit den Angehörigen der im Einsatz befindlichen Soldaten lediglich 5 bzw. 4 Euro pro Veranstaltung zur Verfügung haben, und wie hält sie dies mit ihrer Fürsorgepflicht für vereinbar?<br /> <br /> Warum lässt die Bundesregierung die Leiter der FBSt der Bundeswehr nicht ebenfalls an den Vernetzungstreffen der FBZ teilhaben, obwohl die Stellenleiter aufgrund der geographischen Verteilung der Betroffenen ebenso auf eine gute Vernetzung angewiesen sind?