Finanzielle Entlastungen für Einrichtungen des Müttergenesungswerks während der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen wurde der in der Verordnung zum Ausgleich COVID-19-bedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Heilmittelerbringer und der Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung (COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung – COVID-19-VStSchutzV) (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_u nd_Verordnungen/GuV/C/COVID-19-VSt-Schutz V.pdf) gespannte Schutzschirm für Einrichtungen des Müttergenesungswerkes, insbesondere für anerkannte Mütterkliniken und Mutter-Kind-/VaterKind-Kliniken, nicht verlängert?