Finanzielle Beteiligung der GKV und der PKV an den Kosten für versicherungsfremde Leistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche versicherungsfremden Leistungen (wie z. B. für die Unterstützung der Selbsthilfe), die sowohl von gesetzlich wie privat Krankenversicherten in Anspruch genommen werden können bzw. für beide Gruppen nutzbringend sind, ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verpflichtend an der Finanzierung beteiligt, während für die private Krankenversicherung (PKV) keine Verpflichtung zur Beteiligung an den Kosten besteht (bitte auflisten), und in welchen Bereichen und Umfängen findet dennoch nachweislich eine Beteiligung durch die PKV statt?