Finanzielle Beihilfen zur Ausfuhr von Kriegsschiffen nach Ägypten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der laut Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Energie an den Deutschen Bundestag vom 29. Oktober 2020 genehmigten Ausfuhr von neun Schiffen der Firma Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG des Typs OPB und eines Schiffs des Typs CPV60 nach Ägypten im Wert von ca. 130 Mio. Euro in irgendeiner Form finanzielle Beihilfen gegeben (beispielsweise wen, in welcher Form, in welcher Höhe), vor dem Hintergrund, dass Lürssen dem Königreich Saudi-Arabien für 17 Schiffe ca. 341 Mio. Euro berechnen wollte (www.stern.de/p olitik/deutschland/waffengeschaefte-mit-saudi-arabien--entschaedigungen-fuer-exporteure--9100624.html), einen Stückpreis von ca. 20 Mio. Euro, so dass neun Schiffe mit ca. 180 Mio. Euro veranschlagt werden müssten, und inwieweit hat die Bundesregierung die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung der neun Schiffe der Firma Lürssen im Rahmen der sogenannten Endverbleibserklärung des Endverwenders Ägypten davon abhängig gemacht, dass diese nicht in bewaffneten Auseinandersetzungen zum Einsatz kommen dürfen, in die Ägypten aktuell verwickelt ist (Jemen- und Libyen-Krieg), vor dem Hintergrund, dass eine Endverbleibserklärung ,,nicht rein gebietsbezogen" ist, sondern ,,auf die fortbestehende Verfügungsgewalt des Endverwenders" abstellt?