Finanzhilfen zugunsten Spaniens
Gewährung einer Notmaßnahme in Form von Darlehen zur Rekapitalisierung von Finanzinstitutionen bis zu einer Gesamthöhe von 100 Mrd. Euro, Ausgestaltung der Restrukturierung, Konditionalität, deutscher Haftungsanteil; Ermächtigung des BMF zur Übernahme der für die Finanzierungsgeschäfte der EFSF notwendigen Gewährleistungen; nach Inkrafttreten des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) Übertragung der Rechte und Pflichten des EFSF ohne bevorrechtigten Gläubigerstatus in Folge des Eurogipfels vom 29. Juni 2012;<br /> Anlagen 1 bis 6 sowie 1a bis 4a und 6a (deutsche Übersetzungen): Antrag Spaniens auf Finanzhilfen, Erklärung der Eurogruppe vom 27. Juni 2012, Memorandum of Understanding in der Fassung nach Eurogruppe vom 9. Juli 2012, Erklärung der Eurogruppe vom 9. Juli 2012, Entwurf für ein Finanzhilfeabkommen zwischen Spanien und der EFSF, Spanische Gesetzgebung zur Vergütung in Institutionen, die öffentliche Unterstützung erhalten