Feststellungen des Verlusts des Freizügigkeitsrechts im Jahr 2014
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie viele Feststellungen des Verlusts des Freizügigkeitsrechts gab es bislang nach Angaben des Ausländerzentralregisters im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr (bitte nach § 5 Absatz 4 und § 6 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes und den fünf wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren), und wie hoch ist die Zahl bzw. der Anteil derjenigen Unionsangehörigen, die zum Zeitpunkt der Verlustfeststellung bereits mehr als fünf Jahre angemeldet in Deutschland lebten (bitte nach den fünf wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?</p>