Feststellungen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit und im Koalitionsvertrag verabredete Abschaffung des Optionszwangs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Feststellungen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit waren zuletzt im Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten eingetragen (bitte so genau wie möglich nach dem Grund bzw. der jeweiligen Rechtsgrundlage unterscheiden, z. B. § 29 Absatz 2, Absatz 3 oder § 25 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes), und inwieweit bezieht sich die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verabredete Abschaffung des Optionszwangs auch auf die Optionspflichtigen infolge der Übergangsregelung des § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes?