Feststellung von ukrainischen Aufenthaltserlaubnissen oder sonstigen ukrainischen Bestätigungen ohne Sicherheitsmerkmal bei Drittstaatsangehörigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, dass in den letzten Monaten Drittstaatsangehörige mit erst vor wenigen Tagen vor Ausreise aus der Ukraine ausgestellten ukrainischen Aufenthaltserlaubnissen oder sonstigen ukrainischen Bestätigungen ohne Sicherheitsmerkmale festgestellt wurden (vgl. DER SPIEGEL, 8. April 2022, www.spiegel.de/panorama/bundespolizei-manche-gefluechtete-taeuschen-ukraine-aufenthalt-wohl-nur-vor-a-ae519829-f9e2-47a8-ac5c-1ceaadbc92e2), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse der zuständigen Behörden vor, die Zweifel an der Echtheit bzw. Gültigkeit dieser ukrainischen Aufenthaltserlaubnisse oder sonstigen Papiere erkennen lassen?