Feststellung etwaiger Mängel am Sturmgewehr G27 seit dessen Einführung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden bei bzw. nach der Einführung des Sturmgewehrs G27 seitens des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bzw. der Bundeswehr Mängel und/oder Minderleistungen o. Ä. gegenüber den im Kaufvertrag vereinbarten Leistungen des Gewehrs durch den Hersteller festgestellt, und wenn ja, wer hat die Kosten zur Beseitigung dieser Mängel und/oder Minderleistungen o. Ä. getragen (bitte unter Angabe des Zeitpunkts der Entdeckung des jeweiligen Mangels/der Minderleistung und der Mängel/Minderleistungen im Einzelnen sowie die jeweilige Art der Beseitigung der Mängel/Minderleistungen, der jeweiligen Kosten und dem jeweiligen Kostenträger beschreiben/ auflisten)?