Feststellung des UN-Antirassismus-Ausschusses im Fall Thilo Sarrazin und Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu der Feststellung des UN-Antirassismus-Ausschusses der Vereinten Nationen vom 17. April 2013, dass die Bundesregierung die deutsche Bevölkerung nicht ausreichend vor den rassistischen Äußerungen von Thilo Sarrazin geschützt hat, und wird die Bundesregierung der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. nachkommen und eine umfassende Strategie gegen rassistische Diskriminierung in Deutschland erarbeiten?