Feststellung des Gesamtgrades einer Behinderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern werden nach Auffassung der Bundesregierung bei der Feststellung des Gesamtgrades der Behinderung nach dem Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mittelgradige Gesundheitseinschränkungen, die mit einem Grad der Behinderung von 10 oder 20 v. H. bewertet werden, nicht berücksichtigt, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es dadurch zu einer Anerkennungslücke von Funktionsstörungen kommt?