Feststellung der Minderjährigkeit bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter Bezugnahme auf das Konzept "Junge Flüchtlinge in Deutschland" des BMFSFJ frage ich die Bundesregierung, wie sie eine "qualifizierte Inaugenscheinnahme zur Feststellung der Minderjährigkeit" bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen definiert und aus welchem Grund die Bundesregierung an einer starren Umverteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel festhält, obwohl dies dem Vorrang des Kindeswohls nach der UN-Kinderrechtskonvention widerspricht?