Feststellung der "Konzertierten Aktion Pflege" zu besonderen Bedarfen von Auszubildenden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt die Feststellung der "Konzertierten Aktion Pflege" (KAP), der zufolge "Auszubildende z. B. mit familiären Sorgeverpflichtungen haben besondere Bedarfe an zeitlichen und finanziellen Ressourcen" (KAP, S. 16), nur für Auszubildende in Pflegeberufen oder für die Auszubildenden in allen Berufen, und welche Schritte bzw. Maßnahmen haben die einzelnen Länder nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zur Umsetzung des Vorhabens ergriffen, Rahmenbedingungen für Teilzeitausbildungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen (ebd.)?