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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-84329

Feststellung der Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung nach Beendigung des Berufsbildungsbereiches

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist die Bundesregierung ohne Kenntnis darüber, wie viele Personen nach Abschluss des Berufsbildungsbereiches tatsächlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12680), der Ansicht, eine volle Erwerbsminderung könne erst nach Beendigung des Berufsbildungsbereiches festgestellt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9984, S. 101), und wie ist aus ihrer Sicht der bürokratische Aufwand für die betreffenden Personen, ihre Unterstützerinnen und Unterstützer und die Leistungsträger zu rechtfertigen, in relativ kurzem Zeitabstand verschiedene Transferleistungen zu beantragen bzw. zu bescheiden und Übergangslücken zu vermeiden?