Festsetzung zweier Schiffe des Vereins "Mare Liberum e. V."
<div> <script id="dstb-id" language="javascript">if(typeof(dstb)!= "undefined"){ dstb();}Originaltext der Frage(n):<br><br>Wie begründet die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Festsetzung zweier Schiffe des Mare Liberum e. V., die nicht zur Seenotrettung, sondern zu Beobachtungszwecken in der Ägäis vorgesehen sind, und damit nicht zwingend der Neuregelung der "Schiffsicherheitsverordnung" (vgl. https://mareliberum.org/de/schiffsicherheitsverord nung/) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unterliegen, und sieht die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit gewahrt (vgl. www.neues-deutschland.de/artikel/1140710. seenotrettung-behoerden-blockieren-hilfseinsat z.html)</script> Originaltext der Frage(n):</div> <br /> Wie begründet die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Festsetzung zweier Schiffe des Mare Liberum e. V., die nicht zur Seenotrettung, sondern zu Beobachtungszwecken in der Ägäis vorgesehen sind, und damit nicht zwingend der Neuregelung der "Schiffsicherheitsverordnung" (vgl. https://mareliberum.org/de/schiffsicherheitsverordnung/) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unterliegen, und sieht die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit gewahrt (vgl. www.neues-deutschland.de/artikel/1140710.seenotrettung-behoerden-blockieren-hilfseinsatz.html) ?