Festsetzung von zivilen Rettungsschiffen in Italien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bestehen aus Sicht der deutschen Flaggenstaatsverwaltung bei den unter deutscher Flagge fahrenden zivilen Rettungsschiffen Sea-Watch 3, SeaWatch 4, Alan Kurdi und Sea-Eye 4 Sicherheitsmängel, fehlen den Betreiberinnen und Betreibern der Schiffe notwendige Zeugnisse, oder sind sonstige Gründe bekannt, welche die behördliche Festsetzung der Schiffe in Italien rechtfertigen?