Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz für Callcenter vor Ablauf der 16. Wahlperiode
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass sie die Mitglieder des nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz (MiA) zu bildenden Hauptausschusses innerhalb der nächsten sechs Wochen berufen wird, und wird es nach Ansicht der Bundesregierung möglich sein, bis zum Ablauf der Legislaturperiode Mindestentgelte nach dem MiA für die Call-Center zu vereinbaren?</span>