Festsetzung der Freibeträge im Entwurf zum Bundesteilhabegesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Überlegungen standen hinter der Entscheidung, im Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz die Freibeträge von 85 Prozent der Bezugsgröße für Arbeitnehmer und Selbstständige, 75 Prozent für sonstige Erwerbstätige und 60 Prozent für Rentner festzusetzen, anstatt zumindest Durchschnittsverdiener freizustellen, und für welche Erwerbstätigen soll der Freibetrag von 75 Prozent der Bezugsgröße gelten (bitte Beispiele nennen)?