Festschreibung eines Bio-Anteils von 20 Prozent in allen Kantinen der Bundesverwaltung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind mit der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 19/28936, wonach der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung in seinem Beschluss vom 13. Juli 2020 angekündigt hat, dass mit Blick auf die Vorbildwirkung der Gemeinschaftsverpflegung der öffentlichen Hand in den Kantinen der Bundesverwaltung ein Bio-Anteil von 20 Prozent verankert werden soll, alle Bundeseinrichtungen gemeint, zum Beispiel auch Bundeswehr und Bundespolizei, und falls es Bundeseinrichtungen gibt, die davon ausgenommen sind, welche Begründungen liegen dafür vor?