Festschreibung der Barrierefreiheit im Baugesetzbuch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs (Bundestagsdrucksache 18/10942) zur Änderung städtebaulicher Regelungen nicht die Gelegenheit genutzt, Barrierefreiheit verbindlich im Baugesetzbuch festzuschreiben, wie es auch die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt?