Festschreiben der geringen Menge im Betäubungsmittelgesetz für Cannabisbesitz
Bundeseinheitliche Spezifizierung des Begriffs "geringe Menge" im Betäubungsmittelgesetz, unterschiedliche Strafverfolgungspraxis, Entkriminalisierung des Hanfanbaus, Einführung eines Tetrahydrocannabinol-(THC)-Grenzwertes im Straßenverkehr, Verzicht auf Hausdurchsuchungen und erkennungsdienstliche Behandlung im Zuge von Ermittlungen, Schwächung des Schwarzmarktes durch Hanfanbau für den Eigenbedarf <br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)