Festnahme von nach Syrien abgeschobenen Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der 62-jährige B. N. und der 16-jährige A. N., die am 1. Februar 2011 nach Syrien abgeschoben worden waren (siehe meine Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 17/4813), dort von den syrischen Behörden 13 Tage (B. N.) bzw. mit unbekannter Dauer (A. N.) in Incommunicado-Haft gehalten wurden, um nach offiziellen Angaben von syrischer Seite ihre Identität zu klären, die doch für eine Abschiebung bekannt sein müsste, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung (auch gegenüber der syrischen Regierung) dazu ein, dass regelmäßig und wiederholt aus Deutschland abgeschobene Personen in Syrien in Haft genommen, von Sicherheitsbehörden verhört und damit potentiell Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden?