Festlegung von Bagatellerkrankungen und Routineuntersuchungen als Ausnahmefälle im Bundesmantelvertrag Ärzte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Bagatellerkrankungen und verschiebbaren Routineuntersuchungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vereinbarung aufgeführt, die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband bis zum 23. Oktober 2015 im Bundesmantelvertrag als Ausnahmefälle festzulegen waren und für die über die Terminservicestellen kein Termin in einem Krankenhaus anzubieten ist, und ist bei der Erhebung der Daten zu den bei den Terminservicestellen aufgelaufenen Terminanfragen eine bundesweite Vergleichbarkeit sichergestellt (v. a. zur Anzahl der Anfragen, Aufschlüsselung nach der Fachrichtung der benötigten Termine, Dauer der Wartezeiten, Anzahl der Fälle, in denen ein Termin im Krankenhaus angeboten wurde)?