Festlegung der Zahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Präsidenten
Festsetzung der Anzahl der Stellvertreter des Präsidenten auf sechs entsprechend der Anzahl der Fraktionen, Fortschreibung des Vorschlagsrechts der Fraktionen
Festsetzung der Anzahl der Stellvertreter des Präsidenten auf sechs entsprechend der Anzahl der Fraktionen, Fortschreibung des Vorschlagsrechts der Fraktionen