Festlegung der Zahl der Stellvertreter des Präsidenten
Festsetzung der Anzahl der Stellvertreter des Präsidenten auf zwei für die größte und die nächstfolgende Fraktion sowie auf je einen für jede weitere Fraktion
Festsetzung der Anzahl der Stellvertreter des Präsidenten auf zwei für die größte und die nächstfolgende Fraktion sowie auf je einen für jede weitere Fraktion