Festlegung der Untergrenze für eine Einbauverpflichtung von intelligenten Messsystemen für den Stromverbrauch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher konkreten Grundlage bzw. Berechnung soll die Untergrenze für eine Einbauverpflichtung von intelligenten Messsystemen bei einem Jahresstromverbrauch von 6 000 kWh liegen (siehe Eckpunktepapier der Bundesregierung "Baustein für die Energiewende: 7 Eckpunkte für das Verordnungspaket Intelligente Netze"), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der Bundesnetzagentur (s. Stellungnahme der Bundesnetzagentur zum Eckpunktepapier der Bundesregierung vom Februar 2015), die stattdessen eine Untergrenze von 20 000 kWh/a vorschlägt?