Festlegung der Mindeststandards für das Qualitätsmanagement bei der ambulanten und stationären Vorsorge oder Rehabilitation
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie und wann will die Bundesregierung angesichts des immer näher rückenden Termins zur Vorlage des Nachweises über die Einführung eines den Anforderungen genügenden einrichtungsinternen Qualitätsmanagements durch die betroffenen Leistungserbringer dafür Sorge tragen, dass der GKV-Spitzenverband darüber informiert, welches Qualitätsmanagementsystem den in der Anlage 2 Position 5 der Qualitätsvereinbarung zu § 137d Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch definierten Anforderungen genügt und daher anerkannt ist?