Festigung der deutsch-namibischen Beziehungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sieht Namibia (Präsident, Regierung, Parlament) nach Kenntnis der Bundesregierung in der Einrichtung einer Deutsch-Namibischen Parlamentariergruppe durch den 18. Deutschen Bundestag eine besonders geeignete "parlamentarische Flankierung der Außenpolitik der Bundesregierung" (www.bundestag.de/bundestag/europa_ internationales/parlamentariergruppen/ allgemein.html), die dem "wiederholt zu der historischen und moralischen Verantwortung Deutschlands gegenber Namibia" geäußerten Bekenntnis entspricht und "dem auch vom Deutschen Bundestag in seinen Entschließungen von 1989 und 2004 anerkannten Sonderverhältnis zu Namibia" insofern noch besser gerecht wird, dass dadurch "eine überaus intensive Zusammenarbeit mit diesem Land" (Bundestagsdrucksache 17/10481, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 3) seitens der Bundesregierung auch parlamentarisch Ausdruck verliehen wird, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass analog zur "Gründung einer Namibisch-Deutschen Freundschaftsgruppe, die im März 2013 erstmals Berlin besuchte" und die die "parlamentarischen Beziehungen" zwischen Namibia und Deutschland "weiter gefestigt" hat (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/ Laender/Laenderinfos/Namibia/Bilateral_ node.html), die Gründung einer Deutsch-Namibischen Parlamentariergruppe ebenfalls zu einer weiteren Festigung der Beziehungen beiträgt?