Festhalten an der deutschen Zustimmung zum SWIFT-Abkommen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Behält die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Berichts der gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol SWIFT-Abkommen und der darin zum Ausdruck gekommenen Kritik an der unzulänglichen Aufsichtstätigkeit von Europol, als auch angesichts der unlängst durch die deutsche Delegation gegenüber der EU-Kommission (Schreiben vom 8. Februar 2011) zum Ausdruck gebrachten Kritik an der Informationspolitik sowohl von Europol als auch der EU-Kommission sowie der unlängst bekannt gewordenen Tatsache, dass nach wie vor und entgegen der Äußerungen des damaligen Bundesministers des Innern innereuropäische Finanztransaktionen Gegenstand der Datentransfers an US-Behörden darstellen, ihre Zustimmung zum SWIFT-Abkommen bei, und wie begründet sie diese Zustimmung angesichts der aufgezählten Verstöße gegen die vertraglichen Vorgaben des Abkommens?