Festhalten am Zugangserschwerungsgesetz
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Vertreten die zuständigen Fachministerien, nachdem etliche Juristen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) bezweifelt haben und der Bundespräsident Horst Köhler den Wunsch nach einer vertieften Prüfung des Gesetzes geäußert hat, auch vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag beschlossenen einjährigen Moratoriums, weiterhin die Ansicht, dass an dem Gesetz festgehalten werden sollte, oder gibt es von Seiten der Bundesregierung und den zuständigen Fachministerien Überlegungen, die Anwendung des Gesetzes noch während der vertiefenden Prüfung durch den Bundespräsidenten Horst Köhler mit einem Erlass oder einer neuen Gesetzesinitiative zu stoppen?</span>