Festhalten am umstrittenen Vorhaben der Einführung eines Leistungsschutzrechtes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der teilweise sehr kritischen Äußerungen aus den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, beispielsweise vom Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), der Medienberichten zufolge den von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht als "Mogelpackung" und "Taschenspielertrick" bezeichnet hat, mit dem einem Unternehmen Gewinne entzogen und auf andere Unternehmen umverteilt werden sollen (z. B. heise online vom 25. Oktober 2012) –, an dem umstrittenen Vorhaben der Einführung eines Leistungsschutzrechts festzuhalten, und falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung angesichts dieser massiven Kritik?