Festhalten am ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Flusskreuzfahrten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen Ergebnissen ist die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Harmonisierung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze bei der Frage der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Flusskreuzfahrten über den 31. Dezember 2011 hinaus gekommen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung konkret daraus?