Fertigstellung des Lückenschlusses der A 33-Nord von Belm bis zur A 1 nach Wallenhorst bis 2019
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat die Bundesregierung die Fertigstellung des Lückenschlusses der A33-Nord von Belm bis zur A1 nach Wallenhorst bis 2019 zugesagt (Neue Osnabrücker Zeitung vom 20. März 2012), und unter welchen Voraussetzungen ist dies bei Einhaltung aller Planungsschritte möglich, welche u. a. die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplans, schalltechnische Untersuchungen, Bodengutachten, Probebohrungen, Ausgleichsmaßnahmen, öffentliche Auslegung, Möglichkeiten zur Stellungnahme von Betroffenen sowie einen anschließenden Erörterungstermin mit der Straßenbauverwaltung enthalten?