Ferienunterkünfte zu erschwinglichen Preisen für auf Hartz IV angewiesene Familien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung ihre in ihren Tourismuspolitischen Leitlinien beschlossene Zielstellung: „Ziel der Bundesregierung ist die Teilhabe aller Bevölkerungskreise am Tourismus. Auch Menschen mit gesundheitlichen, sozialen oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen können. Deshalb werden Ferienunterkünfte zu erschwinglichen Preisen gefördert.“ für auf Hartz IV angewiesene Familien mit Kindern realisieren, wenn für ein schulpflichtiges Kind für „Beherbergungs- und Gaststättenleistungen“ im Jahr 42,12 Euro bzw. 57,36 Euro vorgesehen sind?