Feldversuch von Jobcentern zur Reduzierung bzw. Verzicht auf Eingliederungsvereinbarungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Wirkungen zeigte der Feldversuch in mehreren Jobcentern, in dem Eingliederungsvereinbarungen reduziert oder vorübergehend gar nicht abgeschlossen wurden (vgl. Bernhard u. a. 2019, IAB Forschungsbericht 2/2019, "Vertragsbeziehungen zwischen Jobcenter und Arbeitslosen: Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht von Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern", und Wolff 2021, Sozialrecht aktuell – Sonderheft, "Wirkung und Evaluation der Sanktionen im SGB II"; bitte nach positiven und negativen Effekten in den unterschiedlichen Vergleichsgruppen aufschlüsseln)?