Fehlender Versicherungsschutz der Deutschen Bahn für durch Felsstürze verursachte Schäden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum besteht nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall des Felssturzes zwischen den rheinland-pfälzischen Orten Kestert und St. Goarshausen kein Versicherungsschutz für die Deutsche Bahn AG (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 109 auf Bundestagsdrucksache 19/28552), und gilt der Umstand des fehlenden Versicherungsschutzes grundsätzlich beziehungsweise für weitere Streckenabschnitte im Schienennetz der Deutschen Bahn AG mit ähnlichen Bedingungen?