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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-39860

Fehlender Austausch mit Dänemark und den Niederlanden über das assoziationsrechtliche Verschlechterungsverbot, insbesondere zur Regelung der Sprachanforderungen bei Ehegattennachzug

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, sich mit Dänemark und den Niederlanden zu den Auswirkungen des für alle EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen verbindlichen assoziationsrechtlichen Verschlechterungsverbots auszutauschen, obwohl diese zum Teil eine ganz andere Auslegung vornehmen als die Bundesregierung, und inwieweit kann die Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2010, eine Vereinbarkeit der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug mit dem Verschlechterungsverbot sei eindeutig gegeben, so dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht angerufen werden müsse, noch aufrechterhalten werden, nachdem der Zentrale Verwaltungsgerichtshof in den Niederlanden unter Berufung auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH das exakte Gegenteil festgestellt hat, d. h. dass Sprach- und Integrationsanforderungen so eindeutig gegen das Verschlechterungsverbot verstießen, dass der EuGH nicht angerufen werden müsse (vgl. Antworten der Bundesregierung vom 29. September 2011 auf die Schriftlichen Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 17/7279)?