Fehlende Unterzeichnung der Wanderarbeitnehmerkonvention der Vereinten Nationen durch EU-Mitgliedstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft es zu, dass die EU-Mitgliedstaaten wegen der zunehmenden Kritik zahlreicher Nichtregierungsorganisationen an der Tatsache, dass bisher kein EU-Mitgliedstaat die Wanderarbeiternehmerkonvention unterzeichnet hat, sich gezwungen sehen, das Thema auf EU-Ebene zu behandeln, und inwieweit trifft es zu, dass außer Ungarn kein Mitgliedstaat für eine Unterzeichnung eintritt, weil die Wanderarbeitnehmerkonvention in ihrem Schutzbereich nicht zwischen legalen und so genannten illegalen Migranten unterscheidet und damit Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gleiche Rechte einräumt?