Fehlende Übernahme bestimmter Passagen des Referentenentwurfs in den Gesetzesentwurf des Grundsteuer-Reformgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Satz "Da diese Leistungen nicht nur Grundeigentümern zu Gute kommen, erfasst die Grundsteuer sachgerecht durch ihre Umlagefähigkeit alle Einwohner und ist geeignet, die Bindung der Bevölkerung an die Gemeinde zu stärken", der im Referentenentwurf des Grundsteuer-Reformgesetzes (Bearbeitungsstand 3. April 2019) auf Seite 90 aufgeführt wurde, nicht in den Gesetzentwurf des Grundsteuer-Reformgesetzes (Bearbeitungsstand 19. Juni 2019) übernommen (bitte der Antwort auch anfügen, welche Ressorts der Bundesregierung diese Streichung gewünscht haben und deren jeweilige Argumente darstellen)?