Fehlende Suspendierungsklausel für Vorbeitrittshilfen in der IPA-II-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, weshalb die sogenannte IPA-II-Verordnung (IPA: Instrument for Pre-Accession Assistance), in der die Vorbeitrittshilfen für den Zeitraum 2014 bis 2020 rechtlich verbindlich geregelt sind, anders als die frühere IPA-I-Verordnung, keine Suspendierungsklausel enthält, sondern lediglich die Möglichkeit vorsieht, bei entscheidenden politischen Veränderungen wie beispielsweise in der Türkei Zuweisungen anzupassen (Plenarprotokoll 18/227, Antwort zu Frage 14), und inwieweit unterstützt die Bundesregierung Forderungen nach einem Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und damit automatisch nach einer Einstellung der Vorbeitrittshilfen für die Türkei vor dem Hintergrund, dass nach dem "Ja" beim Verfassungsreferendum nicht mehr von einer "De-facto-Diktatur" gesprochen werden könne, sondern die Türkei nun auch eine "De-jure-Diktatur" ist (www.n-tv.de/politik/Politiker-fordern-Ende-der-EU-Tuerkei-Gespraeche-article19796380.html)?