Fehlende Ermäßigungs- oder Erlasstatbestände für Anfragen von Journalisten oder Verbraucherschutzvereinen im Referentenentwurf der VIG-Gebührenverordnung vom 22. August 2012
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum will die Bundesregierung aus sozialen Gründen oder bei Anfragen im öffentlichen Interesse ausweislich des Referentenentwurfs der Verbraucherinformationsgebührenverordnung vom 22. August 2012 keine ausdrücklichen Ermäßigungs- oder Erlasstatbestände für Anfragen von Journalisten oder Verbraucherschutzvereinen vorsehen, obwohl sie dies in der Begründung des Gesetzentwurfs noch angekündigt hatte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7374)?