Fehlende Einstufung von ABM-Stellen für schwerbehinderte Menschen als Arbeitsplatz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass im Rahmen der im SGB IX festgelegten Regelungen zur Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Stellen, auf denen Personen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (nach dem SGB III) beschäftigt werden, nicht als Arbeitsplätze gelten (§ 73 SGB IX), Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (gemäß § 16d SGB II) gemäß der Geschäftsanweisung der BA zum Anzeigeverfahren hingegen in die Anzahl der Arbeitsplätze eines Betriebes eingehen (obwohl in beiden Fällen ein Arbeitsvertrag, damit ein Beschäftigungsverhältnis begründet wird und es keinen Unterschied hinsichtlich der Ausgestaltung des Instrumentes gibt)?