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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-33413

Fehlende Berücksichtigung des erhöhten Krankenversicherungsbeitragssatzes bei der Berechnung der Vorsorgepauschale zur Ermittlung der Lohnsteuer

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet es die Bundesregierung, dass nach dem Programmablaufplan 2011 zur Ermittlung der Lohnsteuer der zu berücksichtigende Beitragssatz der Krankenversicherung im Rahmen der Berechnung der Vorsorgepauschale nach § 39b des Einkommensteuergesetzes (EStG) 7,9 Prozent beträgt (ebenso auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen, Abgabenrechner, Berechnung der Lohnsteuer 2011), obwohl nach den Änderungen des § 241 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und der damit verbundenen Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes auf 15,5 Prozent durch das GKV-Finanzierungsgesetz der Arbeitnehmeranteil inzwischen 8,2 Prozent beträgt, und kommt es in diesen Fällen zu einer nicht sachgerechten Ermittlung der Vorsorgepauschale, wenn im Rahmen der Lohnsteuerberechnungen in den Betrieben nicht ein Wert von 8,2 Prozent unterstellt wird, so dass im Ergebnis bei einer Beibehaltung von 7,9 Prozent die Vorsorgepauschale zu gering ausfällt und Arbeitnehmer zur korrekten steuerlichen Berücksichtigung des Krankenkassenbeitrages eine Veranlagung durchführen müssen (bitte mit Begründung)?