Fehlende Anpassung des Mindeststeuersatzes nach § 34 Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes an den aktuellen Eingangssteuersatz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund wird § 34 Absatz 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in seiner veralteten Fassung mit einer Mindestbesteuerung von 16 Prozent veröffentlicht, und wie begründet die Bundesregierung die fehlende Anpassung des Mindeststeuersatzes nach § 34 Absatz 3 Satz 2 EStG an den aktuellen Eingangssteuersatz von 14 Prozent, so wie es bei vergangenen Änderungen des Eingangs-<br /> steuersatzes stets aus systematischen Gründen vorgenommen wurde (zuletzt durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004)?