Fehlen einer Übergangsregelung für Elterngeldbeziehende im SGB-II-Leistungsbezug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass es keine Übergangsregelung für Elterngeldbezieherinnen und -bezieher gibt, die sich im SGB-II-Leistungsbezug befinden, insbesondere für diejenigen, die ihre Elterngeldleistung nach geltendem Recht auf zwei Jahre gestreckt haben, und ist das Fehlen eines Bestandsschutzes nach Auffassung der Bundesregierung rechtskonform?<br /> <br /> Stellt die Bundesregierung sicher, dass diejenigen Elterngeldbezieherinnen und -bezieher, die von der Möglichkeit des Widerspruches Gebrauch machen und die Streckung des Elterngeldes auf 24 Monate rückgängig machen, ihre bestehenden Ansprüche im Bezugsjahr 2010 auch in voller Höhe unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung erhalten können, und wenn nein, warum nicht?