Fehlen der Stehordner zur P-Akte des Ahmad M. und der LoS Berolina
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Personen im Bundesamt für Verfassungsschutz haben bewertet, dass, wie im 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages mitgeteilt wurde, die neun Stehordner Akten aus dem Bestand der P-Akte des Ahmad M. und der LoS Berolina, die jetzt nachgeliefert wurden, entnommen und nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert werden sollen, und was war die Begründung dafür?