Fehleingaben im Rahmen der elektronischen Steuererklärung via ELSTER
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass dem Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden im Sinne des § 173 Absatz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung (AO) anzulasten ist, wenn er im Rahmen der elektronischen Steuererklärung via ELSTER es vergisst, Angaben zu bestimmten Positionen zu machen, da die komprimierte Steuererklärung nicht mehr alle Felder auflistet und zudem auch von der Rechtsprechung anerkannt wird, dass bei der Übertragung in die elektronische Eingabemaske infolge des elektronischen Ausfüllens verstärkt Fehleingaben entstehen können, und wie ist verfahrenstechnisch nach der Abgabenordnung vorzugehen, wenn der Steuerpflichtige zukünftig bei von der Finanzverwaltung bereitgestellten Daten falsche Angaben übernimmt (bitte mit Begründung)?